Grundlegende Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen
- Personal für GBU und beteiligte Personen festlegen
- Ermitteln des Stands der Technik, TRBS, DGUV, Normen
- Ermitteln der vorhandenen Unterlagen und festlegen, welche nach dem Stand der Technik benötigt werden
- Beschreibungen der Maschine, Funktions- Ablaufbeschreibungen, Layout, Zeichnungen Fotos
- Betrachtungs- und Maschinengrenzen festlegen bzw. ermitteln
- Technische Daten, Erklärungen zu Richtlinien, Betriebsarten, Eingriffen von Personen usw.
- Veränderungen der Maschine ermitteln; Sind diese dokumentiert?
- Gefährdungen ermitteln:
- 1.Anwendung von Gefährdungslisten, um einen Überblick zu schaffen
- 2.Detaillierte Betrachtung der Einzelgefahren und Schutzmaßnahmen
- Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen bewerten
- Maßnahmen / Prüfungen nach dem Stand der Technik ermitteln, TOP-Prinzip beachten
- Maßnahmen umsetzen
- Prüfungen durchführen
- Wirksamkeitsprüfung durchführen