Entsprechend der BetrSichV müssen Maschinen und Schutzeinrichtungen regelmäßig geprüft werden.

Unsere Leistungen
Wiederkehrende Prüfung gemäß „BetrSichV“:
- •Die Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass der Betreiber für seine Arbeitsmittel (Maschinen) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
- •Aus dieser Beurteilung ergeben sich auch Prüfungsintervalle. Darunter sind regelmäßig durchzuführende Kontrollen zu verstehen, um mögliche Defekte zu ermitteln und gefahrbringende Ausfälle von Sicherheitsfunktionen zu vermeiden.
- •Wir führen diese Prüfungen für Sie durch.
Prüfungen wie:
- •Not-Halt-Taster und Not-Halt-Funktion
- •Sicherheitsbezogenen Lichtgittern und Lichtvorhängen
- •Nachlaufwegmessungen
- •Verriegelungseinrichtungen – mit und ohne Zuhaltung