Entsprechend der BetrSichV müssen Maschinen und Schutzeinrichtungen regelmäßig geprüft werden.
Unsere Leistungen
Wiederkehrende Prüfung gemäß „BetrSichV“:
- Die Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass der Betreiber für seine Arbeitsmittel (Maschinen) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
 - Aus dieser Beurteilung ergeben sich auch Prüfungsintervalle. Darunter sind regelmäßig durchzuführende Kontrollen zu verstehen, um mögliche Defekte zu ermitteln und gefahrbringende Ausfälle von Sicherheitsfunktionen zu vermeiden.
 - Wir führen diese Prüfungen für Sie durch.
 
Prüfungen wie:
- Not-Halt-Taster und Not-Halt-Funktion
 - Sicherheitsbezogenen Lichtgittern und Lichtvorhängen
 - Nachlaufwegmessungen
 - Verriegelungseinrichtungen – mit und ohne Zuhaltung