Entsprechend der BetrSichV müssen Maschinen und Schutzeinrichtungen regelmäßig geprüft werden.
Unsere Leistungen
Wiederkehrende Prüfung gemäß „BetrSichV“:
- Die Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass der Betreiber für seine Arbeitsmittel (Maschinen) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
- Aus dieser Beurteilung ergeben sich auch Prüfungsintervalle. Darunter sind regelmäßig durchzuführende Kontrollen zu verstehen, um mögliche Defekte zu ermitteln und gefahrbringende Ausfälle von Sicherheitsfunktionen zu vermeiden.
- Wir führen diese Prüfungen für Sie durch.
Prüfungen wie:
- Not-Halt-Taster und Not-Halt-Funktion
- Sicherheitsbezogenen Lichtgittern und Lichtvorhängen
- Nachlaufwegmessungen
- Verriegelungseinrichtungen – mit und ohne Zuhaltung