Prüfungen von Schutzeinrichtungen

Entsprechend der BetrSichV müssen Maschinen und Schutzeinrichtungen regelmäßig geprüft werden.

Unsere Leistungen

Wiederkehrende Prüfung gemäß „BetrSichV“:

  • Die Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass der Betreiber für seine Arbeitsmittel (Maschinen) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
  • Aus dieser Beurteilung ergeben sich auch Prüfungsintervalle. Darunter sind regelmäßig durchzuführende Kontrollen zu verstehen, um mögliche Defekte zu ermitteln und gefahrbringende Ausfälle von Sicherheitsfunktionen zu vermeiden.
  • Wir führen diese Prüfungen für Sie durch.

Prüfungen wie:

  • Not-Halt-Taster und Not-Halt-Funktion
  • Sicherheitsbezogenen Lichtgittern und Lichtvorhängen
  • Nachlaufwegmessungen
  • Verriegelungseinrichtungen – mit und ohne Zuhaltung